AGB´s

AGB des Bereiches DJ und Mobildiscotheken
§1 Geltung
(1) Für die Buchung von DJ und Mobildiscotheken gelten die folgenden Bedingungen. Der Kunde ( im Folgenden: Veranstalter) erkennt diese auch für künftige Verträge an, die sich auf die Buchung von DJ und Mobildiscotheken beziehen. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Veranstalters, die diesen Bedingungen widersprechen, sind für uns unverbindlich.
(2) Bei Änderungen bedarf es der schriftlichen Mitteilung an KJB Entertainment & Eventmanagement.
(3) Abweichungen von diesen Bedingungen sind nur wirksam, wenn sie von uns schriftlich bestätigt werden.

§ 2 Gage
(1) Die Höhe der DJ Gage ergibt sich individuell je nach Event und wird mit dem Veranstalter auch für die Mobildiscotheken abgestimmt und festgelegt, ansonsten aus der im Vertrag getroffenen Vereinbarung zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
(2) Alle bestätigten Komplettpreise für DJ und / oder Mobildiscotheken enthalten An- und Abfahrt innerhalb des Ldkr. Harburg und Hamburg, Auf- und Abbau der Technik. Die Veranstaltungsdauer verlängert sich automatisch über die vereinbarte Zeit hinaus, bis der Veranstalter Anweisung gibt die Veranstaltung zu beenden. Der Mehraufwand wird gemäß im Vertrag genannten Stundensätze zuzüglich berechnet.
(3) Bei An- und Abfahrten von zusammen über 50 km wird eine Kilometer – oder eine Benzinpauschale für DJ und Mobildiscotheken berechnet.
(4) Bei Geschäftskunden erfolgt die Bezahlung der Gage binnen 10 Tagen nach Rechnungsstellung ohne Abzug oder nach gesonderter Vereinbarung. Bei Privatkunden erfolgt die Bezahlung im Anschluss an die Veranstaltung in bar, oder nach gesonderter Vereinbarung.

§ 3 Rücktritt vom Vertrag
(1) Bei einseitiger Kündigung des Vertrages bis zu 1 Monat vor der Veranstaltung, zahlt der Vertragslösende, ohne Nachweis eines tatsächlich entstandenen Schadens, dem jeweils Anderen eine Entschädigung von 50% der Gage (Stornogebühren). Bei späterer Kündigung sind 80% und 14 Tage vor der Veranstaltung 100 % fällig.

§ 4 GEMA
(1) Durch den DJ vom KIez werden Veranstaltungen weder bei der GEMA gemeldet, noch Zahlungen geleistet oder erstattet.

§ 5 Sonstiges
(1) Die Stromversorgung und ggf. geeigneter Regenschutz für die Technik (am Anlagenaufstellungsort) stellt der Veranstalter.
(2) Die Softdrinks und kleine Kalt- / Warmspeisen für den Disc Jockey gehen zu Lasten des Veranstalters.

§ 6 Erfüllungsort, Gerichtsstand, Teilnichtigkeit
(1) Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus dem Vertragsverhältnis ist Winsen-Luhe.
(2) Gerichtsstand für alle sich aus diesem Vertragsverhältnis zwischen  KJB Entertainment & Eventmanagement und dem Veranstalter unmittelbar und mittelbar ergebenden Streitigkeiten ist Winsen-Luhe.
(3) Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen oder eine Bestimmung im Rahmen der übrigen Vereinbarungen zwischen KJB Entertainment & Eventmanagement und dem Veranstalter ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit aller übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung gilt als durch eine solche ersetzt, die dem Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung in rechtswirksamer Weise wirtschaftlich am nächsten kommt. Gleiches gilt für eventuelle Regelungslücken.